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Service für Auszubildende

 

Die Vermittlung eines Ausbildungsvertrages ist kostenfrei.

 

Allerdings fallen behördliche Kosten an:

 

  • Coaching im Bewerbungsprozess.

 

  • Anerkennungskosten betragen für Auszubildende 334 Euro, die bei Weiterbeschäftigung nach der Probezeit zurück gezahlt werden. Dauer der Anerkennung 3-4 Monate.

 

  • Übersetzungs- und Beglaubigungskosten werden vom Bewerber bezahlt.

 

  • Die Vorabzustimmungskosten der Ausländerbehörde nach § 81a betragen 411€.

 

Sollte der Arbeitgeber die Vorabzustimmungskosten übernehmen, entfällt die Gebühr.

 

  • Die Vorabzustimmung über die Arbeitsagentur ist kostenlos.

 

  • Anmeldung zur Krankenkasse durch KKC ist kostenlos.

 

  • Online-Hilfestellung in den ersten Tagen in Deutschland.

  • Coaching während der Ausbildungszeit.

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